Nur legal geschlagenes Holz in der EU



20 bis 40 Prozent der weltweiten Industrieholzerzeugung stammt aus illegalen Quellen. Das Europäische Parlament will deshalb die Bereitstellung illegal geschlagenen Holzes in der EU verbieten. Auf diese Weise soll ein Beitrag dazu geleistet werden, der Entwaldung und der Waldschädigung und den damit verbundenen CO2-Emissionen sowie dem Verlust der biologischen Vielfalt weltweit Einhalt zu gebieten.
"In ihrer Eigenschaft als einer der größten Verbraucher von Holz und Holzerzeugnissen hat die EU die Pflicht, wirksame Maßnahmen gegen Entwaldung und illegalen Holzeinschlag zu ergreifen", betont Berichterstatterin Caroline LUCAS (Grüne/EFA, Großbritannien).

Ziel der Verordnung ist es, den Handel mit illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen in der EU zu unterbinden und einen Beitrag dazu zu leisten , der Entwaldung und der Waldschädigung und den damit verbundenen CO2-Emissionen sowie dem Verlust der biologischen Vielfalt weltweit Einhalt zu gebieten.

Nur legal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Holzerzeugnisse

Die Verordnung regelt die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen: sie müssen sicherstellen, dass nur legal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Holzerzeugnisse auf dem Markt bereitgestellt werden. Zudem müssen Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, eine Sorgfaltspflichtregelung anwenden.

Vergehen werden streng geahndet

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen zieht strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich.

Finanzielle Sanktionen richten sich etwa nach dem Ausmaß der Umweltschäden oder dem Wert des von dem Verstoß betroffenen Holzes bzw. der Holzerzeugnisse. Sie betragen mindestens das Fünffache des Wertes der durch den schweren Verstoß gewonnenen Holzerzeugnisse. Für den Fall eines wiederholten schweren Verstoßes binnen fünf Jahren betragen die finanziellen Sanktionen mindestens das Achtfache des Wertes der durch den schweren Verstoß gewonnenen Holzerzeugnisse.

Weitere mögliche Sanktionen sind die Beschlagnahme des Holzes und der Holzerzeugnisse oder ein zeitweiliges Verbot, Holz und Holzerzeugnisse zu vermarkten.

Sorgfaltspflichtregelung

Die Marktteilnehmer müssen mittels eines Rückverfolgbarkeitssystem und einer Überprüfung durch Dritte sicherstellen, dass nur legal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht bzw. auf dem Markt angeboten werden.

Die sog. Sorgfaltspflichtregelung verpflichtet diejenigen, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem Markt anbieten, dazu, den Marktteilnehmer, der das Holz und die Holzerzeugnisse geliefert hat, und den Marktteilnehmer, an den das Holz und die Holzerzeugnisse geliefert wurden, feststellen zu können.

Zudem müssen sie auf Aufforderung Angaben über die Bezeichnung der Art, das Land/die Länder des Holzeinschlags und nach Möglichkeit die Konzession für den Holzeinschlag machen können.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Holz und Holzerzeugnisse, die in Verkehr gebracht und auf dem Markt bereitgestellt werden, ausnahmslos mit den entsprechenden Angaben gekennzeichnet sind. Um zu überprüfen, ob die Marktteilnehmer die Anforderungen der Verordnung erfüllen, führen die zuständigen Behörden Kontrollen durch.

Ursprungsgebiete von Holz und Holzerzeugnissen mit hohem Risiko

Das EP fordert die Kommission auf, ein Register vorzulegen, in dem Ursprungsgebiete von Holz und Holzerzeugnissen mit hohem Risiko verzeichnet sind. Für dieses sollen besondere Sorgfaltspflichtregelungen gelten. So sind etwa Holz und Holzerzeugnisse von Konfliktgebieten oder von Ländern, für die ein Verbot des UN-Sicherheitsrates für den Holzexport besteht oder aus Ländern, in denen eine Abnahme der Waldflächen zu beobachten ist, von den Marktteilnehmern als von „hohem Risiko“ anzusehen.

Hintergrund:

Jährlich werden ca. 13 Millionen Hektar Wald abgeholzt. Auf die Entwaldung sind nahezu 20 % der weltweiten CO2-Emissionen zurückzuführen, und sie ist eine maßgebliche Ursache für den Verlust an biologischer Vielfalt. Sie verursacht auch schwerwiegende Menschenrechtsprobleme, da die Wälder in vielen Ländern von großer kultureller und sozialer Bedeutung für die vom Wald abhängige indigene Bevölkerung sind.

Illegaler Holzeinschlag ist eine der wichtigsten Ursachen der Entwaldung. Die Menge an Industrieholz aus illegalen Quellen wird von der UN auf 350 bis 650 Millionen m3 pro Jahr geschätzt und entspricht damit 20–40 % der weltweiten Industrieholzerzeugung. Der illegale Holzeinschlag ist Ursache sinkender Holzpreise, schwindender natürlicher Ressourcen und abnehmender Steuereinnahmen und führt zu einer Zunahme der Armut bei den vom Wald abhängigen Bevölkerungsgruppen.

465 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 22 dagegen, 187 enthielten sich der Stimme.

Autor:
Holzi am 26. Apr. 2009 um 07:21 Uhr
SChlagwort:
| |
Kategorie:
Trackback:
http://www.holzwurm-page.de/trackback/2746
Bookmark:

Kommentar hinzufügen

Smileys
;):(:D:yeah::P:O:?:zzz::jawdrop::sick::-*:oehm::clown:::):)
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Erlaubte HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd> <h1> <h2> <h3> <h4> <h5> <img><b>
  • Textual smileys will be replaced with graphical ones.
  • You may quote other posts using [quote] tags.
  • Glossarbegriffe werden automatisch mit einem Link zu Ihren entsprechenden Erklärungen versehen
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern.
1 + 6 =
Lösen Sie dieses einfache mathematische Problem und geben Sie das Ergebnis ein. Für 1 + 3 geben Sie z.B. 4 ein.
Inhalt abgleichen


Wurmi