Waldneuordnung 2020: Flächen nach Nutzerinteressen bündeln – für eine effizientere Bewirtschaftung und höhere Akzeptanz



Wie lässt sich der in Deutschland vielerorts extrem kleinteilige Privatwald sinnvoll neu strukturieren und das mit möglichst großer Unterstützung der Eigentümer? Das untersucht seit kurzem das Projekt „Waldneuordnung 2020“ am Beispiel eines Pilotgebietes in Rheinland-Pfalz. Ziel des Vorhabens ist es u.a., die Flächen entsprechend der Interessen ihrer Besitzer räumlich zu bündeln. Der Ansatz verspricht mehr Akzeptanz und Vorteile für die verschiedenen Eigentümergruppen selbst, gleichzeitig soll es so gelingen, bislang ungenutzte Holzpotenziale nachhaltig und effizient zu bewirtschaften.

Das Vorhaben der Unique forestry and land use GmbH wird vom BMELV über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) gefördert.

Die Inventurstudie 2008 hat gezeigt, dass im Kleinprivatwald (unter 20 Hektar Flächenbesitz) mit einem jährlichen Zuwachsüberschuss von 5,6 Millionen Kubikmeter pro Jahr die geringste Holznutzung erfolgt. Gleichzeitig beträgt die gesamte Fläche des Kleinprivatwaldes in Deutschland rund 2,8 Mio. Hektar - ein enormes Potenzial.

Dem gegenüber stehen jedoch strukturelle Probleme: Viele Parzellen sind sehr klein, schlecht erschlossen mit - insbesondere bei Erbengemeinschaften - unklaren Eigentumsverhältnissen und Grenzen. In der Folge wird der Kleinprivatwald überwiegend nicht oder nicht regelmäßig bewirtschaftet.

Das Flurbereinigungsgesetz ermöglicht es dem Staat grundsätzlich, Flächen neu zu ordnen und effizientere Strukturen zu schaffen. Allerdings sind solche Waldflurbereinigungsverfahren aufwendig, teuer und abhängig von der Zustimmung und Unterstützung der Eigentümer. Gerade an letzterer mangelt es bislang häufig.

Das Vorhaben verfolgt deshalb einen neuen Ansatz. In einem ersten Schritt wollen die Projektmitarbeiter der Unique forestry and land use GmbH die unterschiedlichen Interessen der Waldbesitzer in dem rheinland-pfälzischen Pilotgebiet durch Befragungen identifizieren. In der Folge könnten Flächen von Eigentümern mit ähnlicher Motivation räumlich gebündelt werden. In diesem Zusammenhang will Unique den Waldbesitzern auch die Möglichkeiten neuer Eigentumsformen aufzeigen: So könnten diejenigen, die an ihren Flächen ein eher geringes Eigennutzungsinteresse haben, diese in einen Pool zur Verpachtung einbringen. Diejenigen wiederum, die ihren Wald selbst bewirtschaften wollen, könnten sich in Genossenschaften zusammenschließen. Positive Folge beider Varianten wären tendenziell größere Flächeneinheiten sowie eine effizientere und wirtschaftlichere Nutzung.

Gleichzeitig gilt es aber auch, neue Interessenslagen insbesondere bei jüngeren oder städtischen Waldbesitzern zu berücksichtigen, bei denen eher Naturschutz- oder Erholungsgründe im Vordergrund stehen. Auch für diese Gruppen böte eine Bündelung der Flächen Vorteile, etwa indem man auf eine intensive Erschließung in diesen Bereichen verzichtet.

Aus den Erfahrungen in der Praxisregion will das Projektteam allgemeingültige Handlungsempfehlungen in einem Leitfaden veröffentlichen und für andere Regionen zur Verfügung stellen. Informationen zum bis 2016 laufenden Projekt „Waldneuordnung 2020 - Verfahren und modellhafte Umsetzung effizienter und motivationsgerechter Waldflurbereinigung“ stehen auf fnr.de im Menü Projekte & Förderung unter dem Förderkennzeichen 22017212 bereit

Autor:
Holzi am 01. Okt. 2013 um 11:33 Uhr
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