Seit einem Jahr gilt in der Europäischen Union die EU-Holzhandelsverordnung, die die Einfuhr und den Handel von illegal eingeschlagenem Holz verbietet. Aus diesem Anlass fand am 18./19. März 2014 im Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte in Hamburg ein Workshop statt, bei dem die Frage im Raum stand, ob sich nach einem Jahr schon Veränderungen am Markt abzeichnen. Vertreter wichtiger Holzhandelsunternehmen, der Wissenschaft, der zuständigen Behörden, Zertifizierungsorganisationen sowie der Umweltverbände nutzten die Möglichkeit zum Austausch ihrer Erfahrungen in der praktischen Umsetzung und Kontrolle und diskutierten die Auswirkungen der neuen Verordnung.
Importeure, Holzhändler, aber auch Baumärkte und Discounter seien zunehmend sensibilisiert für das Problem des illegalen Holzeinschlags, vor allem im Bereich Tropenholz, berichtete Dr. Gerald Koch vom Thünen-Institut für Holzforschung. So hätte sein Team im vergangenen Jahr deutlich mehr Einsendungen von Holzmustern bekommen mit der Bitte, die Holzart zu bestimmen. „Im Zuge der Globalisierung werden viele Holzprodukte in Südostasien gefertigt. Unternehmen wollen wissen, ob ihre im Ausland bestellten Gartenmöbel, Spielzeuge oder Musikinstrumente aus unkritischen Hölzern hergestellt wurden, um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden“, so Koch. Sein Kollege Dr. Bernd Degen vom Thünen-Institut für Forstgenetik bestätigte, auch in seinem Institut hätte sich die Nachfrage nach genetischen Untersuchungen sprunghaft erhöht, mit denen sich die Herkunft bestimmter Hölzer nachweisen lässt. Durch die dynamische Entwicklung in der Molekularbiologie würden solche Laboruntersuchungen immer kostengünstiger und schneller durchführbar sein.
Prüfungen, ob die Bestimmungen der neuen Verordnung von den Markteilnehmern auch eingehalten werden, obliegen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Deren Vertreter Jörg Appel berichtete von ersten Erfahrungen: In den Monaten März bis Dezember 2013 hätten die Inspekteure der BLE rund 150 Prüfungen vorgenommen. Bei 25 Prüfungen zeigten sich Verstöße, vor allem bei der Beachtung der Sorgfaltspflichten. Offenbar noch nicht hinreichend bekannt ist auch, dass alle deutschen Marktteilnehmer, die Holz in die EU importieren, sich bei der BLE anmelden müssen. Die Behörde räumt den Unternehmen noch Zeit bis zum 31. März ein, dies nachzuholen.
Inwiefern Zertifizierungsorganisationen die beteiligten Unternehmen dabei unterstützen können, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen und geeignete Systeme zur Risikoerkennung und -minimierung aufzubauen, wurde intensiv diskutiert. Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war der bislang noch sehr ungleichmäßige Stand der Umsetzung der Holzhandelsverordnung innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Während Deutschland hier eine Vorreiterrolle einnimmt und auch einige EU-Staaten die Expertise des Thünen-Kompetenzzentrums in Sachen Holzartenbestimmung und Herkunftskontrolle in Anspruch nehmen, hat sich in verschiedenen anderen Staaten noch so gut wie nichts getan. Vertreter der Holzhandelsunternehmen sahen hier mögliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Firmen, die sich mit erheblichem Aufwand um die Einhaltung der Bestimmungen bemühen. Im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wird dieses Defizit gesehen; bei den Gesprächen auf europäischer Ebene wird auf eine gleichmäßige Anwendung der Regularien gedrängt werden.
Die rund 130 Teilnehmer des Workshops begrüßten die Möglichkeit, sich in diesem Rahmen austauschen zu können. Sie werteten die Holzhandelsverordnung als einen wichtigen Schritt, illegalen Holzeinschlag zurückzudrängen und damit gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz des Werkstoffs Holz als nachwachsendem Rohstoff zu verbessern.
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