Keine Änderung des AGB-Rechts auf Kosten des Mittelstands



Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Unternehmen darf auf keinen Fall geändert werden. Denn das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich in der Praxis bewährt, gerade auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Das ist die klare Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung der „Initiative pro AGB-Recht“ – einer Verbändeinitiative aus dem Handwerk, der Markenwirtschaft, der Mode- und Textilindustrie, der Stahl- und Metallverarbeitenden Industrie, der Guss-Industrie, dem Baugewerbe und der Bauindustrie.

Anlass der Verbändeinitiative sind Bestrebungen interessierter Kreise, das bestehende AGBRecht „aufzuweichen“ und so die „Vertragsfreiheit“ wirtschaftlich überlegener auf Kosten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu erhöhen. Aus den Bundesländern erhielt das Bundesjustizministerium einen Prüfungsauftrag, zu dem ein Fragebogen an die Wirtschaftsteilnehmer versandt wurde. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der Unternehmen darf nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, so die Initiative, die bundesweit über 1,2 Millionen Betriebe und über 7,5 Millionen Beschäftigte vertritt.

Das „Kleingedruckte“ spielt auch in Verträgen zwischen Unternehmen eine große Rolle. Klauseln, die nachteilig von den gesetzlichen Regeln abweichen, sind oft nicht wirksam. Das stellt sicher, dass kein Vertragspartner „über den Tisch gezogen wird“. Vor allem der Mittelstand profitiert hiervon. Dieser Schutz ist auch dringend notwendig, da schon jetzt einige wirtschaftlich überlegene Marktteilnehmer beispielsweise für sich in Anspruch nehmen, Rechnungen erst nach drei Monaten zu bezahlen.

Die Verbändeallianz, die vorwiegend die Interessen mittelständischer Unternehmen vertritt, unterstützt das bestehende deutsche AGB-Recht. Sie betont, dass die Vertragspartner individuell jeden gesetzlich zulässigen Inhalt vereinbaren können. Das deutsche AGB-Recht hat eine Transparenz, Ausgewogenheit und Rechtssicherheit erreicht, wie sie kaum eine andere Rechtsordnung bietet. Von diesen Vorteilen profitieren alle Marktteilnehmer.

Autor:
Holzi am 27. Mär. 2012 um 09:44 Uhr
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