„Die strikte Trennung des Staatswaldes von der Bewirtschaftung des Kommunal- und Privatwaldes scheint mit Blick auf die aktuelle Stellungnahme des Bundeskartellamtes leider unausweichlich. Das Land sollte aus dieser Not eine Tugend machen und ForstBW in einen ökologisch ausgerichteten Staatsforstbetrieb umbauen, der über die Landesgrenzen hinweg Vorbildcharakter hat“, sagt der Vorsitzende des NABU Baden-Württemberg Andre Baumann.
Der NABU sieht in der Zerschlagung des Einheitsforstamts in Baden-Württemberg den Startschuss für ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern. Deshalb sei es besonders wichtig, dass Baden-Württemberg einen hohen Standard setzt und damit zum Vorbild für andere Bundesländer wird, die demnächst ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Existierende Staatsforstbetriebe wie die Bayerische Staatsforsten bezeichnet der NABU als Negativbeispiel.
Der Staatswald nimmt 24 Prozent der Waldfläche Baden-Württembergs ein. Für die restlichen 76 Prozent der Waldfläche in kommunalem und privatem Waldbesitz müsse sichergestellt werden, dass es über die Landratsämter auch in Zukunft noch einheitliche Ansprechpartner vor Ort gibt, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können. „Eine vollständige Zersplitterung der Waldbewirtschaftung wäre auch aus Sicht des Naturschutzes kontraproduktiv“, sagt Baumann. „Die Gefahr ist groß, dass sie zu einer Abwärtsspirale bei den Bewirtschaftungsstandards führen würde.“
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