Verhandlungsergebnis mit Kartellamt bietet Perspektive für Wald im Land



Der NABU freut sich über das von Forstminister Alexander Bonde vorgestellte Verhandlungsergebnis des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit dem Bundeskartellamt. „Es wäre gut, wenn 76 Prozent der Landeswaldfläche weiterhin durch die Landratsämter betreut werden könnten“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann. „Trotz des Frontalangriffs des Bundeskartellamts auf die Forstverwaltungsstrukturen in Baden-Württemberg hat Minister Bonde bislang gut verhandelt.“

Mit dem gewählten Staatswaldmodell blieben zentrale Instrumente zur Sicherung der Nachhaltigkeit , etwa die Forsteinrichtung oder die Forsttechnische Betriebsleitung, auch für den Körperschaftswald erhalten und die Förster dürften auch im Privatwald weiterhin Betreuung und Beratung übernehmen. Bedauerlich sei jedoch, dass das Bundeskartellamt weiterhin das so genannte Auszeichnen der Bäume vor Hiebsmaßnahmen durch staatliche Förster als Problem darstellt. „Das Auszeichnen der Bäume ist das wichtigste Instrument des Waldbaus und damit des Waldnaturschutzes“, sagt Baumann. Der Förster lege dabei fest, wie der Lebensraum Wald nach Hiebsmaßnahmen aussehe und welche Tier- und Pflanzenarten zukünftig darin vorkommen könnten. „Dass beim Auszeichnen auch verkaufbare Holzsortimente anfallen, ist halt so. Hier muss sich das Kartellamt bewegen oder bewegt werden“, betont Baumann.

Der NABU Baden-Württemberg hält an seiner Forderung gegenüber dem Bundeskartellamt fest, bei seiner Entscheidung auch gesellschaftliche und naturschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine komplette Zerschlagung des Einheitsforstamts und damit verbundene mögliche Absenkungen von Bewirtschaftungsstandards im Nichtstaatswald können nach Ansicht des NABU nicht gewollt sein. „Das Bundeskartellamt muss wie jede Behörde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns berücksichtigen und kann sich nicht wie die Axt im Wald verhalten“, sagt der NABU-Landeschef.

Der NABU hatte eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet mit der Bitte, das Bundeswaldgesetz kurzfristig so zu ändern, dass das Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung auch ökologische Belange berücksichtigen muss. Es gibt auf Bundesebene nun offensichtlich erfreuliche Initiativen für eine solche Änderung im Bundeswaldgesetz. Der NABU lobt, dass Vertreterinnen und Vertreter aller im baden-württembergischen Landtag vertretenen Parteien sich auf Landes- und Bundesebene für eine sinnvolle Lösung einsetzen. „Unser Wald in Baden-Württemberg ist zu wertvoll für parteipolitische Profilierungen“, betont Baumann.

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Holzi am 25. Nov. 2014 um 12:44 Uhr
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