Steuerpolitik der Koalition entlastet das Handwerk



Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird am Donnerstag, 12. November, in den Bundestag eingebracht. Handwerkspräsident Otto Kentzler begrüßt die von der Bundeskanzlerin bekräftigten Steuerpläne der Regierung ebenso wie die Regelungen des Gesetzes als geeignet, Wachstumskräfte im Land anzuregen:

„Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung die Irritationen um die Steuerpläne der Bundesregierung beseitigt. Es ist erklärtes Ziel, bereits 2011 mit einer Strukturreform bei der Einkommensteuer zu beginnen. Das ist im Sinne des Handwerks: Die klare Festlegung auf die Reform und ihren Beginn – und dann in Schritten den Weg hin zu einem einfacheren und gerechten Steuersystem gehen.

Bürger und Betriebe haben nun die eingeforderte Sicherheit. Wir sind zuversichtlich, dass es schon in den kommenden Monaten einen deutlichen Anschub für mehr Wachstum geben wird - durch steigenden Konsum und mehr Investitionen gerade der handwerklichen Personenunternehmer.

Am 12. November wird das erste Gesetz der neuen Koalition in den Bundestag eingebracht. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz muss ohne Abstriche die parlamentarischen Hürden in Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Denn es ist ebenfalls geeignet, die Wachstumskräfte im Land zu stimulieren. Bereits zum 1. Januar 2010 wird es spürbare Entlastungen für die Einkommensteuerzahler geben. Die Anhebung des Kindergrundfreibetrages auf 7008 Euro schafft vor allem Entlastung für die Familienunternehmen im Handwerk.

Gezielte Korrekturen bei der Unternehmenssteuer entlasten ebenfalls das Handwerk, sorgen vor allem dafür, dass Betriebe ohne Gewinn nicht durch überhöhte Steuerzahlungen in Insolvenzgefahr geraten. Korrekturen bei der Erbschaftssteuer nehmen vor allem Rücksicht auf die Situation von Familienunternehmen in der Krise. Das gilt beispielsweise für Abmilderungen bei Haltefrist und Lohnsummenkriterium. Ein großer Fortschritt ist die Festlegung, Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten vom Lohnsummenkriterium auszunehmen. Damit wachsen die Chancen, jeden Handwerksbetrieb im Erbfall ohne zusätzliche steuerliche Belastungen dauerhaft erfolgreich im Wettbewerb zu positionieren und so nicht nur Arbeitsplätze zu halten, sondern auch neue aufzubauen. Dazu trägt auch die Entlastung von Geschwistern bei der Erbschaftssteuer bei.“

Autor:
Holzi am 12. Nov. 2009 um 05:50 Uhr
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