Stellungnahme zum Bodenschutz



Der DFUV (DFUV - Deutscher Forstunternehmer-Verband e.V.) verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur waldpfleglichen Holzernte und Holzbringung bei konsequenter Einhaltung der deutschen Zertifizierungs-Standards und den jeweils gültigen zwischen den Forstunternehmerverbänden und den Betriebsleitungen der Forstbetriebe der Bundesländer vereinbarten Vergabe-Kriterien. Besondere Maßnahmen für Umwelt- und Bodenschutz verursachen den Forstunternehmen zusätzliche Kosten. Diese Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

  • > Es wird qualifiziertes Personal zu tariflichen Bedingungen und geeignete Arbeitsverfahren und Forsttechnik eingesetzt.
  • > Über einem Steigungsverhältnis von über 45 % wird kein Kurzholzverfahren mehr verwendet, sondern entsprechende Seilkranverfahren.
  • > Der DFUV erwartet die eins-zu-eins-Umsetzung der jeweiligen Vereinbarungen auf Landesebene zwischen den FU-Landesverbänden und den Betriebsleitungen der Forstbetriebe auf das wirtschafteten Forstamt / Revier/ den Forstbezirk.
  • > Der Mehraufwand für die Berücksichtigung von Umwelt- und Bodenschutzmaßnahmen wird entsprechend des Schwierigkeitsgrades und des Mehraufwandes zusätzlich vergütet.
  • > Das Aufziehen von Traktionsbändern ( auch günstiger Witterung ) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung und muss zusätzlich vergütet werden.
  • > Die jeweilige Leistungsbeschreibung zur Angebotsabgabe muss präzise, detailliert und umfangreich auf den jeweiligen Auftrag bezogen , formuliert sein. ( z.B. Abt./ Jagen, BHD/Stückmasse, Entnahmemenge, Sortierung, Feinerschließung; RG-System, Auszeichnung usw.) Diese bezieht sich auf normale Verhältnisse
  • > Danach wird gemäß nach Faktor 1-5 der jeweilige zusätzliche Bodenschutz- Zuschlag auf den erteilten Angebotspreis zwischen Forstunternehmer und Forstamt/ Revierförster frei vereinbart und Bestandteil des Gesamtpreises der Dienstleistung auf der zu bearbeiteten Fläche :
    Faktor 1 - 10 %
    Faktor 2 - 20 %
    Faktor 3 - 30 %
    Faktor 4 - 40 %
    Faktor 5 - 50 %
  • > Bei Abbruch der Holzernte- und Rückearbeiten durch schlechte Witterung sind Ausweichflächen bereit zu stellen. Kann das nicht gewährleistet werden, stehen dem Forstunternehmen Ausgleichzahlungen für Stillstandzeiten bzw. für Transportkosten zu.
  • > Beim Einsatz der Erntearbeiten auf risikoreichen Standorten, erfolgt über die normale Praxis hinaus, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unter Verwendung der modern Kommunikationstechnik ( Handy / Email ), zeitnah ständige Erreichbarkeit und klar und deutlich formulierte Weisungen mit Verantwortlichkeit.
  • > Sollen Erntearbeiten auf risikoreichen Standorten durchgeführt werden, entscheidet der Auftraggeber über Unterbrechung oder Fortsetzung der Aufarbeitung und Rückung.
  • > Um Planungssicherheit und um die Arbeiten bei möglichst optimaler Witterung durchzuführen zu können, sind Holzernte und Rückearbeiten frühzeitig zu vereinbaren und zu erteilen.
  • > Es wird empfohlen ggfs. Zwischenlager zur Sicherstellung und Vertragserfüllung der Holzindustrie einzurichten.
Autor:
Holzi am 29. Sep. 2010 um 08:39 Uhr
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