Gut geschützt vor Bleiweiß



Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat gemein­sam mit dem Hauptverband Farbe , Gestaltung und Bauten­schutz und betroffenen Berufsgenossenschaften (BG) eine Expositionsbeschreibung „Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz“ erarbeitet. Beteiligt waren unter anderem die Bau-BG und die Holz-BG. Die Expositions­beschreibung richtet sich an Betriebe, die alte Holzfenster renovieren. Deren frühere Farbanstriche sind oft bleihaltig. Das Regelwerk gibt Schutzmaßnahmen für Arbeiten an diesen Anstrichen vor.

„Die Expositionsbeschreibung stellt eine wesentliche Erleich­terung für die betroffenen Tischler- und Schreiner-Betriebe dar“, erklärt Peter Schreiber, Hauptgeschäftsführer des BHKH. „An­sonsten müssten die Betriebe die wesentlich schärferen Be­stimmungen der entsprechenden Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe, der TRGS 505 Blei, einhalten.“

Als Schutzmaßnahmen sieht die Expositionsbeschreibung unter anderem eine maschinelle Absaugung vor, das Abdecken von schwer zu reinigenden Böden sowie Halbmasken und Schutz­anzüge für die Ausführenden der Arbeiten. Auch Hygienemaß­nahmen wie Händewaschen werden als unterlässlich angesehen. Die Beschäftigten müssen vor Arbeitsbeginn in die Bedingungen eingewiesen werden, die einzuhalten sind.

Die Expositionsbeschreibung Blei ist veröffentlicht im Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU). Unter folgendem Link kann sie heruntergeladen wer­den: www.gisbau.de/service/expo/expo.html.

Die Schutzvorkehrungen von Expositionsbeschreibungen sind alternativ zur Einhaltung der betreffenden TRGS zulässig. Eine weitere Möglichkeit sind aufwändige und teure Messungen der Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz.

Autor:
Holzi am 04. Dez. 2009 um 06:45 Uhr
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