Der neue Leitfaden zur Nachhaltigkeitsnachweisführung verlangt von endverarbeitenden Betrieben im Tischlerhandwerk, bei der Verwendung von zertifiziertem Holz bei öffentlichen Ausschreibungen bei Überschreitung eines Auftragswertes von 2.000 Euro entweder eine Produktkettenzertifizierung beispielsweise durch FSC oder PEFC oder aber einen geprüften Einzelnachweis.
Durch diesen geprüften Einzelnachweis belegt der Auftragnehmer den Einsatz von nachhaltigem Holz, dieser kann von akkreditierten Zertifizierungsanbietern oder aber auch von ö.b.u.v. Sachverständigen erbracht werden.
Um für die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks die Kosten für diesen Einzelnachweis möglichst gering zu halten, bietet des DIUG Deutsches Institut für umweltgerechte Produktion und gesundes Wohnklima GmbH, eine handwerksnahe Servicegesellschaft mit Sitz in Bad Wildungen bundesweit interessierten Betrieben diese Dienstleistung an.
Interessierte Betriebe wenden sich bitte im Bedarfsfall an den DIUG-Geschäftsführer und ö.b.u.v. Sachverständigen Ulrich Leber (Tel.: 05621/7919-76, leber@leben-raum-gestaltung.de)
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