Bioenergiebranche erwartet politische Verlässlichkeit



Diesen Appell richtete der Bundesverband BioEnergie (BBE) im Rahmen seines Parlamentarischen Abends „Wahlprüfsteine Bioenergie – Politische Konzepte zum Ausbau der Bioenergie in der neuen Legislaturperiode“ am 6.5.2009 in der Botschaft von Kanada in Berlin an die Politik. Mit verlässlichen und stabilen politischen Rahmenbedingungen hält der BBE einen Marktanteil der Bioenergie von 15 Prozent an der bundesdeutschen Energieversorgung bis 2030 unter Beachtung von Nachhaltigkeits und Effizienzanforderungen und insgesamt 200.000 Arbeitsplätze in der Bioenergiebranche für realistisch und machbar. Hierzu gelte es aber vor allem politisch „Kurs zu halten“ und die eingeschlagenen Ausbauziele konsequent umzusetzen.

Dies gelte besonders für die derzeitige Biokraftstoffpolitik. Mit der vom Deutschen Bundestag am 23.4.2009 beschlossenen Reduzierung der Biokraftstoffquotenziele und der zeitgleich steigenden Besteuerung von Rein-Biokraftstoffen sei das anvisierte Ausbauziel für Biokraftstoffe unverständlicherweise verlassen worden. Die Bioenergiebranche zeigt sich von dieser politischen „Rolle-Rückwärts“ höchst enttäuscht, Investitionen in Milliardenhöhe und tausende Arbeitsplätze werden durch diesen politischen Vertrauensbruch vernichtet. Der BBE fordert daher die Politik auf, direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Biokraftstoffpolitik erneut auf den Prüfstand zu stellen und eine erneute Korrektur mit einem dann auch tatsächlich verlässlichen Ausbaukurs vorzunehmen: Hierzu sei eine Rückkehr zu den bisherigen Biokraftstoffquotenzielen sowie die Einführung einer 10-prozentigen Beimischung von Bioethanol (E10) im Benzinmarkt notwendig. Weiterhin müsse die Zwei-Wege-Strategie für Biokraftstoffe wieder eingeschlagen werden und der Reinkraftstoffmarkt für Biodiesel und Pflanzenöl durch steuerliche Über- und Unterkompensationsregelungen gesichert werden. Eine Steuerbefreiung von Rein-Biokraftstoffen für den Einsatz im öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) sei eine weitere zielführende Maßnahme.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungen von Biokraftstoffen und Biomasse werden von der Bioenergiebranche zur Sicherung einer dauerhaften gesellschaftlichen Akzeptanz grundsätzlich befürwortet. Jedoch gelte es die diesbezüglichen Zielvorgaben der EU-Richtline für Erneuerbare Energien 1:1 in nationales Recht umzusetzen und nicht durch darüber hinausgehende nationale Anforderungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bundesdeutschen Bioenergiebranche zu gefährden. Die vorliegenden Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe und für den Einsatz von flüssiger Biomasse im Strombereich drohten zudem zu einem „Bürokratiemonster“ ausgestaltet zu werden, welche die überwiegend klein- und mittelständische strukturierte Bioenergiebranche mit einer neuen Regelungswut zu überziehen drohe. Der BBE fordert daher ein praxistaugliches und auf der Zeitschiene auch tatsächlich umsetzbares Nachhaltigkeitssystem ein.

Für einen nachhaltigen Ausbau der Bioenergie im Wärmemarkt müsse endlich die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV) mit technisch machbaren und ökonomisch vertretbaren Emissions-Grenzwerten politisch geregelt werden. Hiezu gehöre auch die Aufnahme von Getreideresten und halmgutartigen Biomassen als Regelbrennstoffe in die 1. BImschV. Um Investitionssicherheit zu schaffen, erwartet der BBE noch in dieser Legislaturperiode eine diesbezügliche Lösung. Ebenso fordert der BBE die Bundesregierung auf noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Bundeswaldgesetzes zu beschließen, welche Schnellwuchsplantagen und Agroforstsysteme zukünftig nicht mehr als Wald , sondern als landwirtschaftliche Nutzfläche deklariere. Mit dieser Änderung seien zukünftig Impulse für
Investitionen in dieses innovative Marktsegment zu erwarten. Für eine Verstetigung der Marktentwicklung im Wärmemarkt erwartet die Bioenergiebranche zudem, dass das Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) im Bundeshaushalt für 2010 auch tatsächlich wie im Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) vorgesehen mit einem Mittelvolumen von 500 Mio. € ausgestattet wird. Das zum 1.4.2009 hingegen überraschend gestrichene KfW-Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ drohe den positiven Aufschwung auf dem erneuerbaren Wärmemarkt abzuschwächen und müsse daher umgehend wieder eingesetzt werden.

Im Strommarkt gelte es, das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als das international anerkannt beste und erfolgreichste Förderinstrument auch in der neuen Legislaturperiode zu sichern und mit Kontinuität weiter fortzuführen. Akuten politischen Handlungsbedarf sieht der BBE unverändert in einer notwendigen EEG-Bestandschutz-Regelung für Altanlagen in Bezug auf die neue Anlagendefinition des EEG 2009. Auch hier müsse für bereits vor 2009 getätigte Investitionen und geschaffene Arbeitsplätze Vertrauensschutz und Investitionssicherheit gelten, in dem der neue Anlagenbegriff nur für Neuanlagen gelte. Der BBE richtet den dringenden Appell an die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode für eine entsprechende Klarstellung im EEG zu sorgen. Weiterhin erwarte die Branche auch noch die zeitnahe Verabschiedung der einzelnen EEGVerordnungsermächtigungen, so z.B. zum Kombikraftwerks-Bonus und zum Ausgleichsmechanismus.

Für alle Bioenergie-Marktsegemente gelte es in der neuen Legislaturperiode, die öffentlichen Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung deutlich zu steigern, um die Optimierungspotentiale entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bioenergie durch intensive F&E-Aktivitäten auch tatsächlich realisieren zu können.
Die Aufzeichnung des gesamten BBE-Parlamentarischen Abends 2009 mit den Statements des BBE, der Vertreter aller Bundestagsfraktionen sowie der Botschaft von Kanada können Sie ab Mitte Mai 2009 unter www.bioenergie.de herunterladen.

Autor:
Holzi am 12. Mai 2009 um 09:27 Uhr
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